Sind Radonmessungen im Boden gültig, um die CTE-Anforderungen zu umgehen?

Warum wir diese Anfrage eingereicht haben
Auf den Kanarischen Inseln sind fast alle Gemeinden von Teneriffa und Gran Canaria gemäß Anhang B des spanischen Technischen Baugesetzbuchs (CTE) als Zone II eingestuft. Dies verpflichtet dazu, Radonschutzmaßnahmen in Neubauten einzubauen, ein erheblicher Kostenfaktor, der bei Projekten mit mehreren Gebäuden in die Hunderttausende Euro gehen kann.
In unserer täglichen Arbeit als Spezialisten für Radonmessung und -schutz begegnete uns immer wieder dieselbe Frage von Bauträgern und Bauunternehmen: Wenn man Radon direkt im Boden eines Grundstücks misst und die Ergebnisse niedrig sind, kann man dann den Verzicht auf die vollständigen, von der Vorschrift geforderten Schutzmaßnahmen rechtfertigen? Eine verständliche Frage, denn niemand möchte erhebliche Kosten tragen, wenn er glaubt, dass sein Grundstück kein echtes Radonproblem hat. Aber sie brauchte eine klare offizielle Antwort.
Deshalb haben wir von Radón Canarias beschlossen, die Anfrage direkt an die Beratungsplattform des CTE zu richten, um eine formelle Stellungnahme des Ministeriums zu erhalten, die die Frage ein für alle Mal klärt. Die konkreten Fragen, die wir gestellt haben, lauteten:
- Könnten niedrige Radonkonzentrationen im Boden den Verzicht auf eine Schutzbarriere rechtfertigen?
- Müssen vor dem Bau Radonmessungen auf einem unbebauten Grundstück durchgeführt werden?
Die vollständige Anfrage zusammen mit der offiziellen Antwort des Ministeriums steht zum Download bereit:
CTE-Anfrage zu Radonmessungen im Boden herunterladen (PDF)
Die Antwort des Ministeriums
Die Subdirektion für Architektur und Bauwesen antwortete am 6. Oktober 2021 eindeutig. Die Stellungnahme enthält zwei grundlegende Aussagen, die es wert sind, getrennt betrachtet zu werden.
Bodenmessungen sind im CTE nicht vorgesehen
Die Antwort formuliert es ausdrücklich:
„Die Sektion HS 6 Schutz vor Radon sieht derzeit keine Messungen im Boden vor."
Das bedeutet, dass der CTE Radonmessungen im Boden nicht als gültige Methode zur Bestimmung der Schutzpflichten eines Gebäudes anerkennt. Das Regelungssystem basiert ausschließlich auf der Gemeindeklassifizierung in Anhang B, nicht auf standortspezifischen Bodenmessungen.
In Risikozonen kann auf den Schutz nicht verzichtet werden
Dies ist der wichtigste Punkt. Die Antwort des Ministeriums stellt unmissverständlich fest:
„Bei einem Grundstück, das sich in einer Risikozone des genannten Anhangs befindet, könnten die festgelegten Schutzmaßnahmen nicht auf der Grundlage von Bodenmessungen oder anderen Daten, die angeblich ein geringes Radonkonzentrationsrisiko anzeigen, unterlassen werden, da der CTE diese Möglichkeit nicht vorsieht."
Die Schlussfolgerung ist eindeutig: Wenn eine Gemeinde als Zone I oder Zone II eingestuft ist, sind die Schutzmaßnahmen verpflichtend, unabhängig davon, was Bodenmessungen auf dem Grundstück ergeben mögen.
Was ist mit Grundstücken außerhalb von Risikozonen?
Die Antwort des Ministeriums behandelt auch das umgekehrte Szenario. Wenn ein Grundstück außerhalb der Zonen I und II des Anhangs B liegt, aber Messungen oder andere Informationen auf ein erhöhtes Radonrisiko hindeuten:
„Es ist klar, dass freiwillig Radonschutzmaßnahmen eingebaut werden können, da wir uns auf der Seite der Sicherheit befänden."
Mit anderen Worten: Bodenmessungen können dazu dienen, freiwillige Schutzmaßnahmen dort hinzuzufügen, wo die Vorschriften sie nicht verlangen, aber niemals dazu, Schutzmaßnahmen dort zu entfernen, wo sie vorgeschrieben sind.
Der Weg der alternativen Lösungen
Die Antwort erwähnt auch allgemein die Möglichkeit, gemäß Artikel 5.1 des Teils I des CTE alternative Lösungen zu wählen:
„Der Planer oder der Bauleiter können unter ihrer Verantwortung und mit vorheriger Zustimmung des Bauherrn alternative Lösungen wählen, sofern sie dokumentarisch nachweisen, dass das geplante Gebäude die grundlegenden CTE-Anforderungen erfüllt, weil seine Leistungen mindestens denen entsprechen, die durch die Anwendung der Basisdokumente erzielt würden."
Das bedeutet, dass es möglich ist, von den konkreten Lösungen des Basisdokuments HS 6 abzuweichen, aber unter zwei Bedingungen: Der dokumentarische Nachweis muss gleichwertige Leistungen belegen und die Verantwortung liegt beim Planer oder Bauleiter. Es ist kein Freibrief zur Beseitigung von Schutzmaßnahmen, sondern ein Weg zur Vorlage technisch begründeter Alternativen.
Warum Bodenmessungen für diesen Zweck unzuverlässig sind
Über die regulatorische Frage hinaus gibt es technische Gründe, warum Radonmessungen auf einem offenen Grundstück die Konzentration im Inneren eines zukünftigen Gebäudes nicht zuverlässig vorhersagen können:
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Das Gebäude verändert die Bodenverhältnisse. Die Fundamente, die Bodenplatte und die Struktur selbst erzeugen Einschlusseffekte und Druckunterschiede, die die Dynamik der Radonemission aus dem Boden verändern.
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Bodenkonzentrationen sind sehr variabel. Sie hängen von Feuchtigkeit, Bodendurchlässigkeit, Luftdruck, Temperatur und Jahreszeit ab. Eine Einzelmessung bildet das Jahresverhalten nicht ab.
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Es besteht keine nachgewiesene direkte Korrelation. Es gibt keine validierte Methodik, die eine Radonmessung im Außenboden in eine Vorhersage der Innenkonzentration eines noch nicht gebauten Gebäudes umwandeln kann.
Was das für die Kanarischen Inseln bedeutet
Für Bauprojekte auf Teneriffa und Gran Canaria, wo fast alle Gemeinden Zone II sind, ist die Lage klar: Die CTE-Schutzmaßnahmen müssen ausnahmslos umgesetzt werden. Es gibt keine Abkürzung über vorherige Bodenmessungen.
Dies hindert nicht daran, Bodenuntersuchungen für andere Zwecke durchzuführen, etwa zur geologischen Charakterisierung des Grundstücks oder zur Bewertung der Radondurchlässigkeit zur Optimierung der Schutzlösungen. Sie können aber unter keinen Umständen zur Rechtfertigung der Beseitigung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen verwendet werden.
Was hingegen sinnvoll ist: Radon nach Fertigstellung des Gebäudes zu messen, mit passiven Detektoren, die in den Wohnungen oder Räumlichkeiten platziert werden. Das ist die korrekte Methode, um zu überprüfen, ob die Radonkonzentrationen unter den Referenzwerten bleiben. Bei Radón Canarias verfügen wir über diese passiven Detektoren und beraten zur korrekten Platzierung und Auswertung der Ergebnisse.
Normative Referenzen:
Technisches Baugesetzbuch, Sektion HS 6: Schutz vor Radon
CTE-Beratungsplattform: Subdirektion für Architektur und Bauwesen, Ministerium für Verkehr, Mobilität und Städtische Agenda
